Wenn Sie in einem anderen Land als Schweden geimpft wurden
Wenn Sie außerhalb Schwedens geimpft wurden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Impfzertifikat zu erhalten.
Wenn Sie in der EU/im EWR geimpft wurden
Wenn Sie eine oder mehrere Impfdosen in einem Land der EU/des EWR erhalten haben, sollten Sie zunächst untersuchen, ob Sie ein gültiges EU-Impfzertifikat aus diesem Land bekommen können.
Wenn das aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, können Sie sich an das staatliche Kundencenter (Statens servicecenter) wenden. Dort können Sie Identitätsnachweise und Originaldokumente über Ihre Impfungen im Ausland vorlegen und ein schwedisches Impfzertifikat beantragen.
Sie müssen in Schweden gemeldet sein und einen digitalen Briefkasten für Behördenpost haben.
Impfungen, die Sie in anderen Ländern erhalten haben, werden nicht im nationalen Impfregister registriert.
Wenn Sie außerhalb der EU/des EWR geimpft wurden?
Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU/EWR geimpft wurden, können Sie sich an ausgewählte Büros des staatlichen Kundencenters (Statens servicecenter) wenden. Diese kontrollieren die Dokumentation für Impfungen, die in einem Drittland ausgeführt wurden.
Denken Sie daran, dass es mehrere Bedingungen gibt, die erfüllt sein müssen:
- Sie müssen gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff oder einem Impfstoff der WHO-Liste über Impfstoffe mit Notfallzulassungen geimpft sein.
- Sie müssen die letzte Impfung einer Serie in einem Drittland erhalten haben und einen Identitätsnachweis sowie Originaldokumente der erhaltenen Impfungen vorlegen können.
- Sie müssen in Schweden gemeldet sein und über einen digitalen Briefkasten für Behördenpost verfügen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und einen digitalen Briefkasten haben, können Sie selbst ein Impfzertifikat beantragen.
Sorgeberechtigte können für Ihre Kinder unter 18 Jahren ein Impfzertifikat beantragen. Das Impfzertifikat wird an Ihre Meldeadresse geschickt.
In anderen Ländern durchgeführte Impfungen werden nicht im nationalen Impfregister registriert.
Wenn Sie Ihre früheren Impfdosen in einem anderen Land erhalten haben und die nächste Dosis in Schweden erhalten
Wenn Sie in einem anderen Land geimpft wurden und eine Auffrischungsdosis haben möchten, wird empfohlen, diese in Schweden zu nehmen.
- Nehmen Sie alle Unterlagen über Ihre früheren Impfungen in einem anderen Land mit und zeigen Sie sie vor. Auf diese Weise kann das medizinische Personal, das Sie impft, die richtige Dosis bestimmen und diese im Dokumentationssystem und im nationalen Impfregister registrieren.
- Nach sieben Tagen können Sie Ihr Impfzertifikat auf www.covidbevis.se abrufen, wenn Sie eine schwedische Personenkennziffer und eine eID besitzen.
Wenn Sie keine eID haben, können Sie sich an eine Apotheke wenden, wo man Ihnen mit dem Ausdruck Ihres Impfzertifikats helfen kann.
Wenn Sie eine Koordinationsnummer haben, müssen Sie das Impfzertifikat mit dem Formular „Bestellung des Impfzertifikats“ beantragen.
Wenn Sie keine Personenkennziffer oder Koordinationsnummer haben und Ihre Impfung unter einer Reservenummer registriert wurde, müssen Sie den Gesundheitsdienstleister per 1177.se kontaktieren.
Wenn der Gesundheitsdienstleister nicht in der Lage ist, Ihre Auffrischungsdosis mit der korrekten Sequenznummer (Dosisnummer) zu melden, können Sie sich an den Kundendienst der Behörde für E-Gesundheit wenden.