Impfzertifikat für schwedische Personen, die in einem Drittland geimpft wurden

Schwedische Personen, die in einem Drittland geimpft wurden (Länder außerhalb der EU/des EWR), können ein Impfzertifikat bekommen.

Sie müssen:

  • in Schweden gemeldet sein und
  • einen digitalen Briefkasten für Behördenpost haben.

Sie müssen gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff oder einem Impfstoff der WHO-Liste über Impfstoffe mit Notfallzulassungen geimpft sein.

Sie müssen die letzte Impfung einer Serie in einem Drittland erhalten haben. Drittländer sind Länder außerhalb der EU/des EWR sowie Länder, in denen es nicht möglich ist, ein Impfzertifikat zu bekommen, obwohl das Land an das EU-System für digitale COVID-Zertifikate angeschlossen ist.

Sie müssen Identitätsnachweise und Originalunterlagen über die Impfungen im Ausland vorlegen.

Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, können Sie das Impfzertifikat selbst beantragen. Sorgeberechtigte können das Impfzertifikat für Ihre Kinder unter 18 Jahren beantragen. Das Impfzertifikat wird an Ihre Meldeadresse geschickt.

Ihre in Drittländern erhaltene*n Impfung*en werden nicht im nationalen Impfregister registriert.

Der Antrag auf eine Impfbescheinigung wird beim staatlichen Kundencenter (Statens servicecenter) gestellt.

Das staatliche Kundencenter kontrolliert die Dokumentation für Impfungen, die in einem Drittland ausgeführt wurden.

Wenn Sie in einem Drittland geimpft sind, können Sie ein Impfzertifikat beim staatlichen Kundencenter beantragen. Besuchen Sie eines der unten genannten Büros, um zu beantragen:

Stockholm

Servicekontor, Stockholm Odenplan
Odengatan 54, Stockholm
Hier finden Sie die Öffnungszeiten und weitere Information

Servicekontor, Liljeholmen
Liljeholmsvägen 22, Stockholm
Hier finden Sie die Öffnungszeiten und weitere Information

Göteborg

Servicekontor, Järntorget
Första Långgatan 1, Göteborg
Hier finden Sie die Öffnungszeiten und weitere Information

Malmö

Servicekontor, Malmö City
Kattsundsgatan 7, Malmö
Hier finden Sie die Öffnungszeiten und weitere Information

Servicekontor, Malmö Värnhem
Eingang des Kaufzentrums, Fredsgatan 21, Malmö

Luleå

Servicekontor, Luleå
Strand Galleria, Storgatan 33, Luleå
Hier finden Sie die Öffnungszeiten und weitere Information

Tun Sie Folgendes:

Wenn Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen und ein Impfzertifikat beantragen wollen, besuchen Sie eines der oben genannten Büros.

Nehmen Sie gültige Identitätsnachweise und Originalunterlagen über die erhaltenen Impfungen gegen COVID-19 mit. Das gilt auch für Dosen, die Sie in Schweden erhalten haben.

Das staatliche Kundencenter beglaubigt Ihre Identität und kontrolliert die Dokumentation über Ihre Impfungen.

Das staatliche Kundencenter leitet danach die Angelegenheit an die Behörde für E-Gesundheit weiter, die nach weiterer Kontrolle beschließt, ob das Impfzertifikat ausgestellt werden kann. Das Impfzertifikat wird dann an Ihren digitalen Briefkasten geschickt.

Zugelassene Identitätsnachweise

Identitätsnachweise, die akzeptiert werden:

  • ID-Karte, ausgestellt vom schwedischen Zentralamt für Finanzwesen
  • schwedischer Reisepass mit bordeauxrotem Einband
  • schwedische nationale ID-Karte
  • schwedischer Führerschein
  • schwedische ID-Karte mit SIS-Kennzeichnung, die z. B. von einer Bank, einem Unternehmen, einer Behörde oder dem schwedischen Kassendienst ausgestellt wurde
  • schwedische Dienstkarte (ohne SIS-Kennzeichnung), die von einer staatlichen Behörde ausgestellt wurde.