Genesungszertifikat
Das Genesungszertifikat ist ein COVID-Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass Sie mit einem sog. NAAT-Test (PCR o. ä.) positiv auf COVID-19 getestet wurden und dass der Test von einer zugelassenen medizinischen Fachkraft oder anderen qualifizierten Testpersonen durchgeführt wurde. Eigene Probeentnahmen und Selbsttests, wie sie in vielen Regionen angewendet wurden, sind für ein Genesungszertifikat gemäß der EU-Verordnung nicht zulässig. Das Testpersonal muss den Test an Ihnen physisch ausführen.
Für die meisten Menschen ist es einfacher und schneller, ein Impfzertifikat oder ein Testzertifikat (nach einem negativen Test auf COVID-19) anstelle eines Genesungszertifikats zu erhalten, da für das Genesungszertifikat bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht an die Region wenden und ein Genesungszertifikat auf der Grundlage des Testresultates eines privaten Gesundheitsdienstleisters anfordern können.
Lesen Sie auf 1177.se, was in Ihrer Region gilt. Informieren Sie sich auch darüber, was in Ihrem Reiseland gilt.
Bedingungen für das Genesungszertifikat
Unter besonderen Voraussetzungen ist es möglich, ein Genesungszertifikat zu erhalten.
Damit dies möglich ist, müssen mehrere Punkte für Sie stimmen:
- Sie müssen positiv auf COVID-19 getestet sein.
- Die Probeentnahme muss von einer geschulten medizinischen Fachkraft durchgeführt sein, beispielsweise in einem Gesundheitszentrum oder Krankenhaus. Das Personal muss den Test physisch an Ihnen durchführen. Eigene Probeentnahmen und Selbsttests sind nicht zulässig. Der Test muss ein so genannter NAAT-Test (PCR oder vergleichbarer Test) sein. Bitte beachten Sie, dass Antigen- oder Antikörpertests gemäß der EU-Verordnung nicht zulässig sind.
- Es müssen mindestens 11 Tage nach Ihrem ersten positiven Testresultat vergangen sein.
- Der Nachweis darf höchstens 180 Tage alt sein, ab dem Tag des ersten positiven Testresultats. Die Gültigkeitsdauer ist also höchstens sechs Monate ab Testergebnis.
- Sie müssen 16 Jahre alt sein und eine schwedische Personenkennziffer oder Koordinationsnummer haben. Sorgeberechtigte können ein Genesungszertifikat für Kinder unter 16 Jahren beantragen.
So bekommen Sie ein Genesungszertifikat
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und in der öffentlichen Gesundheitsfürsorge positiv getestet wurden, können Sie unter 1177.se nachsehen, was in Ihrer Region gilt, um ein Genesungszertifikat zu beantragen.
- Wenn Sie bei einem privaten Gesundheitsdienstleister positiv getestet wurden, nachdem Sie für einen PCR-Test bezahlt haben, kann dieser ein Genesungszertifikat ausstellen, wenn er an die Sicherheitsinfrastruktur der Region angeschlossen ist. Bitte wenden Sie sich an den Gesundheitsdienstleister, bei dem Sie den Test gemacht haben.
- Frühestens 11 Tage nach Ihrem positiven Test können Sie sich an Ihren Gesundheitsdienstleister wenden, bei dem Sie getestet wurden, und ein Genesungszertifikat anfordern.
- Der Gesundheitsdienstleister sendet seinerseits einen Antrag an die Behörde für E-Gesundheit, die ein Genesungszertifikat ausstellt.
- Wenn Sie einen digitalen Briefkasten haben (z. B. Kivra, Billo oder Min myndighetspost), wird Ihr Testzertifikat dorthin geschickt.
- Wenn Sie keinen digitalen Briefkasten haben, wird das Genesungszertifikat an Ihre Meldeadresse geschickt. Wenn Sie keine Meldeadresse haben, kann das Zertifikat an Sie als Einschreiben geschickt werden.
So lange gilt Ihr Genesungszertifikat
Das Genesungszertifikat ist 180 Tage ab dem Datum Ihres ersten positiven COVID-19-Tests gültig.