Behandlung von personenbezogenen Angaben für COVID-Zertifikate

COVID-Zertifikate sollen das Reisen innerhalb Europas während der COVID-19-Pandemie erleichtern. Sie haben überall in der EU, in Norwegen, Island und Liechtenstein den gleichen Inhalt.

  • Nachweis über Impfung (Impfzertifikat) oder
  • Nachweis über negativen COVID-Test (Testzertifikat) oder
  • Nachweis über Genesung (Genesungszertifikat)

Wie funktionieren die verschiedenen Nachweise?

Nachweis über Impfungen für Reisen (Impfzertifikat)

Sie loggen im E-Dienst www.covidbevis.se ein, um Ihr Impfzertifikat zu erhalten. Um den elektronischen Dienst nutzen zu können, benötigen Sie eine schwedische Personenkennziffer, eine schwedische eID und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Auf Ihren Antrag und mit Ihrer Zustimmung holt die Behörde für E-Gesundheit Informationen über Ihre Impfung aus dem nationalen Impfregister der Behörde für öffentliche Gesundheit ein.

Wenn Sie nicht eine eID anwenden können, kann das COVID-Zertifikat von der Behörde für E-Gesundheit mittels eines Formulars bestellt werden. Sie drucken das Formular aus, füllen es aus, legen es in einen Umschlag und schicken es an die Behörde für E-Gesundheit.

E-hälsomyndigheten
Box 913
391 29 Kalmar

Danach schickt die Behörde Ihr COVID-Zertifikat mit der Post an Ihre Meldeadresse.

Impfzertifikat für schwedische Personen, die in einem Drittland gegen COVID-19 geimpft wurden

Ab 1. Februar 2022 können schwedische Bürger*innen, die in einem Drittland geimpft wurden (Länder außerhalb der EU/des EWR), ein Impfzertifikat bekommen. Das staatliche Kundencenter (Statens servicecenter) kontrolliert die Dokumentation für Impfungen, die in einem Drittland ausgeführt wurden.

Nun haben folgende Personen die Möglichkeit, ein schwedisches Impfzertifikat zu erhalten:

  • Personen, die in Schweden gemeldet sind und
  • einen digitalen Briefkasten haben.

Die Person muss gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff oder einem Impfstoff der WHO-Liste über Impfstoffe mit Notfallzulassungen geimpft sein.

Die Person muss die letzte Impfung einer Serie in einem Drittland erhalten haben. Drittländer sind Länder außerhalb der EU/des EWR sowie Länder, in denen es nicht möglich war, ein Impfzertifikat zu bekommen, obwohl das Land an das EU-System für digitale COVID-Zertifikate angeschlossen ist.

Das Impfzertifikat wird auf Antrag ausgestellt. Die beantragende Person muss sich ausweisen können und Originalunterlagen über die erhaltenen Impfungen vorzeigen.

Impfzertifikat für Personen, deren Impfungen mit einer Reservenummer registriert wurden

Personen, die keine Personenkennziffer, Koordinationsnummer oder Immunitätsnummer haben und deren Impfung mit einer sog. Reservenummer registriert wurde, können ein Impfzertifikat bekommen, indem Sie den Gesundheitsdienstleister in der Region kontaktieren, in der sie geimpft wurden. Wenn man die Dosen in verschiedenen Regionen erhalten hat, muss man die Region der letzten Dosis kontaktieren. Die Kontaktangaben stehen auf 1177.se.

Um ein Impfzertifikat zu erhalten, muss die Person in Schweden gegen COVID-19 geimpft sein, und die Impfungen müssen im Gesundheitssystem erfasst sein.

Die Impfdosen müssen mit einer Reservenummer registriert sein. Die Person muss eine Adresse mitteilen, an die das Impfzertifikat als Einschreiben geschickt werden kann. Die Person muss sich mit einem der von PostNord zugelassenen Identitätsnachweise ausweisen können.

Ausdruck des Impfzertifikats in der Apotheke

Wenn Sie keine eID besitzen und deshalb nicht die Möglichkeit haben, das Impfzertifikat selbst mit einem Computer oder Telefon zu holen, können Sie sich an eine Apotheke wenden.

Besuchen Sie eine von Schwedens ca. 1 400 Apotheken.

Bedingungen für die Ausstellung eines Impfzertifikats in einer Apotheke:

  • Sie sind in Schweden geimpft, und die letzte Impfung sollte mindestens sieben Tage zurückliegen.
  • Sie haben keine eID.
  • Sie können sich mit einem zugelassenen ID-Nachweis ausweisen: einer vom schwedischen Zentralamt für Finanzwesen ausgestellten ID-Karte, einem schwedischen Reisepass mit bordeauxrotem Einband, einer schwedischen nationalen ID-Karte, einem schwedischen Führerschein, einer schwedischen ID-Karte mit SIS-Kennzeichnung, die z. B. von einer Bank, einem Unternehmen, einer Behörde oder dem schwedischen Kassendienst ausgestellt wurde, sowie einer schwedischen Dienstkarte (ohne SIS-Kennzeichnung), die von einer staatlichen Behörde ausgestellt wurde.
  • Sie haben eine schwedische Personenkennziffer oder eine Immunitätsnummer.

Nachweis über Genesung, um zu reisen (Genesungszertifikat)

Frühestens elf (11) Tage nach einem positiven Test bei einem Gesundheitsdienstleister können Sie beantragen, dass der Gesundheitsdienstleister die Angaben über das Testresultat an die Behörde für E-Gesundheit schickt, damit Sie ein Zertifikat bekommen. Das Testergebnis wird zusammen mit den Angaben über Ihren Namen, die Personenkennziffer/das Geburtsdatum und Adressenangaben an die Behörde für E-Gesundheit geschickt, die Ihr COVID-Zertifikat ausstellt.

Wenn Sie einen digitalen Briefkasten haben, wird Ihr Testzertifikat dorthin geschickt. Wenn Sie keinen digitalen Briefkasten haben, schickt die Behörde für E-Gesundheit das COVID-Zertifikat an Ihre Meldeadresse.

Als Sorgeberechtigte*r können Sie ein COVID-Zertifikat für Ihr Kind holen. Das Kind kann das COVID-Zertifikat selbst holen, wenn es mindestens 16 Jahre alt ist.

Nachweis über negativen Test, um zu reisen (Testzertifikat)

Nachdem Sie bei einem Gesundheitsdienstleister getestet wurden, beantragen Sie, dass der Gesundheitsdienstleister das negative Testergebnis zusammen mit den Angaben über Ihren Namen, ihre Personenkennziffer/ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse an die Behörde für E-Gesundheit schickt, die auf der Grundlage der eingereichten Angaben ein COVID-Zertifikat ausstellt. Die Behörde für E-Gesundheit schickt dann das COVID-Zertifikat zurück an den Gesundheitsdienstleister, der, wenn Sie eine eID haben, es an Sie über seinen E-Dienst schicken kann. Wenn Sie an einen digitalen Briefkasten angeschlossen sind, wird das COVID-Zertifikat auch dorthin geschickt.

Wenn Sie keine eID haben oder nicht den E-Dienst des Gesundheitsdienstleisters anwenden möchten, können Sie das COVID-Zertifikat stattdessen in Papierform direkt in die Hand bekommen, nachdem Sie sich beim Gesundheitsdienstleister ausgewiesen haben. 

Wie behandeln wir Ihre personenbezogenen Angaben?

Im E-Dienst Covidbevis.se – Impfzertifikat

Wenn Sie den E-Dienst der Behörde für E-Gesundheit anwenden, um Ihr Impfzertifikat zu holen, werden Ihre Personenkennziffer, IP-Adresse und Ihre Zertifikate in der Behörde gespeichert. Ihre Personenkennziffer und Ihre IP-Adresse werden gespeichert, um zu dokumentieren, dass die Behörde Sie, die ein COVID-Zertifikat beantragen, sicher identifiziert hat. Ihre Personenkennziffer wird auch verwendet, um sicherzustellen, dass Sie den richtigen Nachweis erhalten, wenn Sie den E-Dienst anwenden.

Zur Erstellung des Zertifikats wird Information über Ihre letzte Impfung (Datum, Impfstoff und Dosis) von der nationalen Gesundheitsbehörde sowie Ihr Name und Ihr Geburtsdatum aus dem Bevölkerungsregister des schwedischen Zentralamtes für Finanzwesen eingeholt. Die erstellten Zertifikate werden bei der Behörde gemäß den Bestimmungen über den Umgang mit öffentlichen Dokumenten in Kapitel 2 des Gesetzes über die Pressefreiheit (1949:105) und dem Archivgesetz (1990:782) aufbewahrt.

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten auch, um Statistiken über die Anwendung des Dienstes zu erstellen, z. B., um zu sehen, wie der Dienst genutzt wird, und um die Anwendung des Dienstes zu planen und zu überwachen. Für diese statistischen Zwecke werden die Daten jedoch nur in aggregierter Form oder in einer Form verarbeitet, die Sie nicht als Einzelperson identifiziert. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten so lange auf, wie wir sie zur Erfüllung des Zwecks benötigen, oder so lange, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Unsere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, dass die Verarbeitung für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und die Bedeutung einer sicheren Identifizierung erforderlich ist. Die Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die ergänzende schwedische Verordnung (2021:708) über digitale COVID-Zertifikate.

Mitarbeiter, die die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben verarbeiten müssen, können Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erhalten.

Bestellung des Impfzertifikats mit einem Formular

Wenn Sie ein Formular an die Behörde für E-Gesundheit schicken, um ein COVID-Zertifikat über Impfungen zu bestellen, werden das Formular und das erstellte Zertifikat gespeichert. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über den Umgang mit öffentlichen Dokumenten in Kapitel 2 des Pressefreiheitgesetzes (1949:105) und des Archivgesetzes (1990:782). Die Angaben, die Sie auf dem Formular gemacht haben, bilden die Grundlage für die Ausstellung Ihres COVID-Zertifikats über Impfungen. Für die Erstellung der Bescheinigung wird Information über Ihre letzte Impfung (Datum, Impfstoff und Dosis) von der nationalen Gesundheitsbehörde und Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Adresse vom Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket) eingeholt.

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erstellung von Statistiken über die bestellten COVID-Zertifikate. Für diese statistischen Zwecke werden die Daten jedoch nur in aggregierter Form oder in einer Form verarbeitet, die Sie nicht als Einzelperson identifizieren kann. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten so lange auf, wie wir sie zur Erfüllung des Zwecks benötigen, oder so lange, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Unsere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, dass die Verarbeitung für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und die Bedeutung einer sicheren Identifizierung erforderlich ist. Die Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die ergänzende schwedische Verordnung (2021:708) über digitale COVID-Zertifikate.

Mitarbeiter, die die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben verarbeiten müssen, können Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erhalten.

Impfzertifikate für schwedische Personen, die in einem Drittland gegen COVID-19 geimpft wurden

Wenn Sie ein Impfzertifikat bei der Behörde für E-Gesundheit beantragen, werden Ihre Personenkennziffer, Ihre Unterlage zur Erstellung des Impfzertifikats und Ihre erstellten Zertifikate in der Behörde gespeichert. Ihre Personenkennziffer wird gespeichert, um zu dokumentieren, dass die E-Behörde Sie, die ein COVID-Zertifikat beantragen, auf eine sichere Weise identifiziert hat. Ihre Personenkennziffer wird auch verwendet, um sicherzustellen, dass Sie ein Zertifikat mit korrekter Information erhalten. Für die Erstellung der Bescheinigung wird Information über Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum vom Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket) eingeholt.

Die erstellten Zertifikate sowie Ihre Unterlage für das Impfzertifikat werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über den Umgang mit öffentlichen Dokumenten in Kapitel 2 des Pressefreiheitgesetzes (1949:105) und des Archivgesetzes (1990:782) gespeichert. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erstellung von Statistiken über die bestellten COVID-Zertifikate. Für diese statistischen Zwecke werden die Daten jedoch nur in aggregierter Form oder in einer Form verarbeitet, die Sie nicht als Einzelperson identifizieren kann.

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie wir sie zur Erfüllung des Zwecks benötigen oder wie es das Gesetz vorschreibt. Unsere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, dass die Verarbeitung für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und die Bedeutung einer sicheren Identifizierung erforderlich ist. Die Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten bilden die Verordnung (EU) Nr. 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die ergänzende schwedische Verordnung (2021:708) über digitale COVID-Zertifikate.

Mitarbeiter der Behörde für E-Gesundheit, die die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben verarbeiten müssen, können Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Mitarbeiter des staatlichen Kundencenters (Statens servicecenter) erhalten Einsicht in Ihre personenbezogenen Daten in der Unterlage, die Sie zur Erstellung des Impfzertifikats einreichen.

Impfzertifikat für Personen, deren Impfung mit einer Reservenummer registriert wurde

Wenn Sie bei einem Gesundheitsdienstleister ein Impfzertifikat anfordern, werden Ihre persönlichen Daten (Geburtsdatum und vollständiger Name), Ihre Reservenummer, unter der die Impfung vom Gesundheitsdienstleister registriert wurde, und Ihr erstelltes Zertifikat gespeichert. Ihre Daten werden gespeichert, um zu dokumentieren, dass die Behörde Sie sicher identifiziert hat, und um eine Bescheinigung mit korrekten Angaben auszustellen. Um Ihnen das Zertifikat schicken zu können, speichern wir auch die Adresse und die Kontaktdaten, die Sie dem Gesundheitsdienstleister mitgeteilt haben.

Die Zertifikate werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über den Umgang mit öffentlichen Dokumenten in Kapitel 2 des Pressefreiheitgesetzes (1949:105) und des Archivgesetzes (1990:782) gespeichert. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erstellung von Statistiken über die bestellten COVID-Zertifikate. Für diese statistischen Zwecke werden die Daten jedoch nur in aggregierter Form oder in einer Form verarbeitet, die Sie nicht als Einzelperson identifizieren kann. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten so lange auf, wie wir sie zur Erfüllung des Zwecks benötigen, oder so lange, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Unsere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, dass die Verarbeitung für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und die Bedeutung einer sicheren Identifizierung erforderlich ist. Die Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die ergänzende schwedische Verordnung (2021:708) über digitale COVID-Zertifikate.

Mitarbeiter, die die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben verarbeiten müssen, können auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen. Der Gesundheitsdienstleister ist der Verantwortliche für die Datenverarbeitung durch den Gesundheitsdienstleister im Zusammenhang mit Impfungen, Probeentnahmen und Testergebnissen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Meldung von Daten an die Behörde für E-Gesundheit.

Ausdruck von Impfzertifikaten in Apotheken

Die E-Gesundheitsdienste ist der für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Impfzertifikats Verantwortliche. Wenn Sie den Dienst der Behörde für E-Gesundheit nutzen, um Ihr Impfzertifikat zu erhalten, werden Ihre Personenkennziffer und Ihre erstellten Zertifikate von der Behörde gespeichert. Ihre Personenkennziffer wird gespeichert, um zu dokumentieren, dass die Behörde eine sichere Identifizierung Ihrer Person vorgenommen hat. Ihre Personenkennziffer wird auch verwendet, um sicherzustellen, dass Sie ein Zertifikat mit korrekten Angaben erhalten.

Für die Ausstellung des Zertifikats wird Information über Ihre letzte Impfung (Datum, Impfstoff und Dosis) von der Behörde für öffentliche Gesundheit sowie Ihr Name und Ihr Geburtsdatum aus dem Bevölkerungsregister des Zentralamtes für Finanzwesen eingeholt.

Die Zertifikate werden von der Behörde für E-Gesundheit in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über den Umgang mit öffentlichen Dokumenten in Kapitel 2 des Pressefreiheitgesetzes (1949:105) und des Archivgesetzes (1990:782) gespeichert. Wenn Sie einen digitalen Briefkasten haben, wird das ausgestellte Impfzertifikat auch dorthin geschickt.

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erstellung von Statistiken über ausgestellte COVID-Zertifikate. Für diese statistischen Zwecke werden die Daten jedoch nur in aggregierter Form oder in einer Form verarbeitet, die Sie nicht als Einzelperson identifizieren kann. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten so lange auf, wie wir sie zur Erfüllung des Zwecks benötigen, oder so lange, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Unsere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, dass die Verarbeitung für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und die Bedeutung einer sicheren Identifizierung erforderlich ist. Die Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die ergänzende schwedische Verordnung (2021:708) über digitale COVID-Zertifikate.

Mitarbeiter, die die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben verarbeiten müssen, können auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen. Das Apothekenpersonal kann im Zusammenhang mit der Aushändigung des Impfzertifikats Zugriff zu den Angaben erhalten.

Für COVID-Zertifikate vom Typ Testzertifikat

Wenn Sie bei einem Gesundheitsdienstleister ein COVID-Zertifikat vom Typ Testzertifikat anfordern, werden Ihre Personenkennziffer und Ihr erstelltes Zertifikat bei der Behörde gespeichert, zusammen mit Angaben über den Typ und den Zeitpunkt des Tests und dem Testergebnis. Das Beweismaterial wird bei der Behörde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über den Umgang mit öffentlichen Dokumenten in Kapitel 2 des Pressefreiheitsgesetzes (1949:105) und des Archivgesetzes (1990:782) gespeichert. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erstellung von Statistiken. Für diese statistischen Zwecke werden die Daten jedoch nur in aggregierter Form oder in einer Form verarbeitet, die Sie nicht als Einzelperson identifizieren kann. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie wir sie zur Erfüllung des Zwecks benötigen, oder so lange, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Unsere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, dass die Verarbeitung für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und die Bedeutung einer sicheren Identifizierung erforderlich ist. Die Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die ergänzende schwedische Verordnung (2021:708) über digitale COVID-Zertifikate.

Mitarbeiter, die die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben verarbeiten müssen, können auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen. Der Gesundheitsdienstleister ist der Auftragsverarbeiter der Behörde bei der Übergabe des COVID-Zertifikats.

Für COVID-Zertifikate vom Typ Genesungszertifikat

Wenn Sie bei einem Gesundheitsdienstleister ein COVID-Zertifikat vom Typ Genesungszertifikat anfordern, werden Ihre Personenkennziffer und Ihr erstelltes Zertifikat bei der Behörde mit Angaben über den Typ, den Zeitpunkt, das Ergebnis und die Gültigkeitsdauer des Tests gespeichert. Das Beweismaterial wird bei der Behörde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über den Umgang mit öffentlichen Dokumenten in Kapitel 2 des Pressefreiheitsgesetzes (1949:105) und des Archivgesetzes (1990:782) gespeichert. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erstellung von Statistiken. Für diese statistischen Zwecke werden die Daten jedoch nur in aggregierter Form oder in einer Form verarbeitet, die Sie nicht als Einzelperson identifizieren kann. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie wir sie zur Erfüllung des Zwecks benötigen, oder so lange, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Unsere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, dass die Verarbeitung für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und die Bedeutung einer sicheren Identifizierung erforderlich ist. Die Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die ergänzende schwedische Verordnung (2021:708) über digitale COVID-Zertifikate.
Mitarbeiter, die die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben verarbeiten müssen, können auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen.

Auftragsverarbeiter

Die Behörde für E-Gesundheit setzt für bestimmte Typen von Verarbeitungen Auftragsverarbeiter ein. Die eingesetzten Auftragsverarbeiter dürfen personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den von der Behörde für E-Gesundheit für die Verarbeitung vorgegebenen Zwecken und Anweisungen verarbeiten. Wenn personenbezogene Daten von einem Auftragsverarbeiter verarbeitet werden, wird immer ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben ein Recht auf kostenlose Information und Zugang zu den personenbezogenen Daten, die die Behörde für E-Gesundheit über Sie verarbeitet. Sie haben auch das Recht, eine Kopie der Information zu erhalten.

Auf Ihren Wunsch oder auf eigene Initiative berichtigen oder löschen wir fehlerhafte Daten oder schränken die Verarbeitung dieser Daten ein. Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. In bestimmten Fällen haben Sie auch das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten oder, sofern dies technisch möglich ist, die Daten an einen von Ihnen benannten Dritten übermittelt zu bekommen.

Wenn Sie mit unserer Verarbeitung nicht zufrieden sind, können Sie sich beim Datenschutzamt, der schwedischen Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten, beschweren.

Sie können sich auch an die Aufsichtsbehörde des Landes wenden, in dem Sie leben oder arbeiten. Sie haben ein Recht auf Schadenersatz, wenn Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden.

Wenn Sie Fragen über COVID-Zertifikate haben, oder wie die Behörde für E-Gesundheit Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, kontaktieren Sie bitte die Behörde für E-Gesundheit unter der Rufnummer 010-458 62 00 (Öffnungszeiten: werktags 8.00-17.00 Uhr) oder per E-Mail an covidbevis@ehalsomyndigheten.se.

Sie können auch den Datenschutzbeauftragten der Behörde für E-Gesundheit per E-Mail dataskyddsombud@ehalsomyndigheten.se kontaktieren oder Ihre Fragen mit der Post an die folgende Adresse schicken:

E-hälsomyndigheten, dataskyddsombud
Box 913
391 29 Kalmar

Information über Geheimhaltung

Zusätzlich zu der Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Behörde für E-Gesundheit ist die Behörde auch verpflichtet, Sie darüber zu informieren, wie Ihre Daten bei Geheimhaltung behandelt werden. Dies geschieht in Übereinstimmung mit der schwedischen Verordnung (2021:708) über digitale COVID-Zertifikate. Die Verordnung ergänzt die Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Die Behörde für E-Gesundheit erhält die Informationen über Ihre Impfungen aus dem nationalen Impfregister der Behörde für öffentliche Gesundheit. Das geschieht, damit die Behörde Ihnen ein Impfzertifikat ausstellen kann.

Die Angaben im nationalen Impfregister unterliegen der Geheimhaltung gemäß Kapitel 24 § 8 § Öffentlichkeits- und Geheimhaltungsgesetz (2009:400). Diese Geheimhaltung ist sehr stark. Wenn Sie Ihre Zustimmung zum Abruf eines Impfzertifikats beantragen und erteilen, heben Sie diese Geheimhaltung der Daten auf. Daher kann die Behörde für E-Gesundheit Ihre Impfdaten abrufen und Ihnen ein Impfzertifikat ausstellen.

Wenn Angaben von der Behörde für E-Gesundheit verarbeitet werden, unterliegen diese der Geheimhaltung laut Kapitel 25 § 17 a Öffentlichkeits- und Geheimhaltungsgesetz. Dieselbe Geheimhaltung gilt für die Verarbeitung der Daten durch das staatliche Kundencenter in Bezug auf Impfzertifikate für Personen, die in einem Drittland gegen COVID-19 geimpft wurden.